Die Kantone müssen dafür sorgen, dass Pläne für Velowegnetze für Alltag und Freizeit erstellt und diese periodisch überprüft und angepasst werden. Bestehende und geplante Velowegnetze müssen in die Pläne überführt werden.
Velowegnetze im Alltag erschliessen Wohngebiete, Arbeitsplätze, Schulen, den öffentlichen Verkehr, Einkaufsläden und weitere Einrichtungen von öffentlichem Interesse.
Velowegnetze der Freizeit umfassen zweckmässig verbundene Strassen, Radwege, Wege und signalisierte Velo- und Mountainbikerouten sowie ähnliche Infrastruktur und erschliessen schöne Landschaften, Sehenswürdigkeiten, ÖV-Haltestellen und touristisch relevante Infrastruktur.
Zu den Velowegnetzen gehören auch entsprechende Infrastrukturen. Dazu gehören beispielsweise Abstellanlagen, Informationsplattformen oder womöglich sogar Waschstationen und dergleichen.
Die Velowegnetze müssen:
… zusammenhängend und durchgehend sein und die wichtigen Orte (siehe oben) einschliessen
… eine angemessene Dichte und direkte Streckenführung aufweisen
… möglichst sicher und möglichst getrennt vom MIV und Fussverkehr geführt werden
… homogen ausgebaut sein
… attraktiv sein und (besonders bei Freizeitnetzen) eine hohe Erholungsqualität aufweisen
… unterhalten werden
… ggf. ersetzt werden (Ersatz bei Aufhebung)