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Das Mountainbike im Bundesgesetz. Und jetzt?

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In der Frühlingssession 2022 hat das Parlament das neue Veloweggesetz verabschiedet. Jetzt sind die Kantone in der Pflicht, sich um entsprechende Lösungen zu kümmern – und sich dem Mountainbike anzunehmen. Was bedeutet das?

Velowegnetze sind zusammenhängende und durchgehende Verkehrsverbindungen für Velofahrerinnen und Velofahrer mit den entsprechenden Infrastrukturen.

Veloweggesetz, SR725.41

Das Gesetz in Kürze

Die Kantone müssen dafür sorgen, dass Pläne für Velowegnetze für Alltag und Freizeit erstellt und diese periodisch überprüft und angepasst werden. Bestehende und geplante Velowegnetze müssen in die Pläne überführt werden.

 

Velowegnetze im Alltag erschliessen Wohngebiete, Arbeitsplätze, Schulen, den öffentlichen Verkehr, Einkaufsläden und weitere Einrichtungen von öffentlichem Interesse.

 

Velowegnetze der Freizeit umfassen zweckmässig verbundene Strassen, Radwege, Wege und signalisierte Velo- und Mountainbikerouten sowie ähnliche Infrastruktur und erschliessen schöne Landschaften, Sehenswürdigkeiten, ÖV-Haltestellen und touristisch relevante Infrastruktur.

 


 

Zu den Velowegnetzen gehören auch entsprechende Infrastrukturen. Dazu gehören beispielsweise Abstellanlagen, Informationsplattformen oder womöglich sogar Waschstationen und dergleichen.

 

 


 

Die Velowegnetze müssen:

 

… zusammenhängend und durchgehend sein und die wichtigen Orte (siehe oben) einschliessen

… eine angemessene Dichte und direkte Streckenführung aufweisen

… möglichst sicher und möglichst getrennt vom MIV und Fussverkehr geführt werden

… homogen ausgebaut sein

… attraktiv sein und (besonders bei Freizeitnetzen) eine hohe Erholungsqualität aufweisen

… unterhalten werden

… ggf. ersetzt werden (Ersatz bei Aufhebung)

Das Mountainbike wird im Gesetzestext explizit erwähnt. Somit sind Kantone in der Pflicht, dass es attraktive und hochwertige, zusammenhängende, durchgehende, genügend, sichere und homogen ausgebaute Mountainbike Infrastrukturen gibt.

 

Bei den Planungsgrundsätzen gilt eine Interessensabwägung. Für Mountainbike Infrastrukturen schliessen «direkte Verbindungen» und «hohe Erholungsqualität» sich oft gegenseitig aus. Ebenfalls wird es kaum Sinn machen, Fussverkehr und Mountainbike Infrastruktur durchgehend zu trennen. 

Die Kantone müssen dafür sorgen, dass behördenverbindlich Pläne für Velowegnetze für Alltag und Freizeit erstellt und diese periodisch überprüft und angepasst werden. Bestehende und geplante Velowegnetze müssen in die Pläne überführt werden.

 

– Kantone müssen ein Verfahren zur Erstellung und Änderung dieser Pläne festlegen und definieren die übrigen Rechtswirkungen

– Sie können diese Arbeit an die Gemeinden delegieren

– Pläne sollen mit der öffentlichen Mitwirkung erstellt werden

 


 

Die Kantone sind verpflichtet, innert fünf Jahren ab Inkrafttreten ein Velowegnetz behördenverbindlich zu planen und dieses bis spätestens 20 Jahre nach Inkrafttreten zu realisieren.

 

 


 

Wenn verschiedene Behörden für die Velowege zuständig sind, müssen diese ihre Arbeit abstimmen und mit anderen raumwirksamen Aufgaben behördenübergreifend koordinieren.
 


 
Kantone sollten eine Fachstelle für Velowege bezeichnen. Diese kann auch an private Büros oder Vereine ausgelagert werden. Kantone können auch Gemeinden festlegen, die eigene Fachstellen bezeichnen müssen.

Einschätzung

Manche Kantone erfüllen bereits sämtliche oder die meisten Vorgaben des Veloweggesetz. Andere Kantone stehen nun vor der Aufgabe, dem Thema Velo (und auch Mountainbike) mehr Zeit und Ressourcen zu widmen. Die Kantone Aargau und Luzern haben bereits reagiert und entsprechende Stellen geschaffen.

 

Wir glauben, dass Langsamverkehr bzw. Velo bzw. Mountainbike sehr stark in einem Querschnittbereich angelegt ist. Die Frage, welche kantonale Behörde sich dem Theme formell widmet, ist somit nicht ganz einfach zu klären. Einiges spricht für die Raumplanung, anderes für die Waldbehörde und wieder anderes für das Tiefbauamt. Die Thematik betrifft sogar auch die Wirtschafts- bzw. Standortförderung.

 

Das Gesetz schreibt einige Dinge vor, lässt bei der Umsetzung aber auch Spielraum für Interessensabwägung. 

Und jetzt?

Jetzt müssen die Kantone aktiv werden. Das Gesetz tritt voraussichtlich 2023 in Kraft – und dann tickt die Uhr. Es bleiben 5 Jahre, um Verantwortlichkeiten und Prozesse zu definieren und die Velowegnetze zu planen.

Wie kann Bikeplan helfen?

Bei Bikeplan haben wir bald 10 Jahre Erfahrung mit der Entwicklung von Mountainbike und Velo Infrastrukturen auf unterschiedlichster Ebene. Wir arbeiten konzeptionell, sind aber auch in der Umsetzung aktiv.

 

Bereits jetzt führen wir für einzelne Gemeinden oder Planungsregionen die Fachstellen im Bereich Mountainbike. Wir erarbeiten im Mandat die fachlichen Grundlagen, kümmern uns um die regionalen Anliegen und legen Entscheidungsgrundlagen vor.

 

Mit unseren Masterplänen führen wir einen Prozess, der regional bis kantonal auf Grundlage einer evidenzbasierten Bestandsanalyse und partizipativen Bedarfsanalyse bike- und velospezifische Entwicklungsstrategien entwickelt. Dabei helfen wir auch, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen zwischen den Ämtern und gegen aussen zu klären und zu definieren.

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